Honorar

Privatgutachten
Seit Inkrafttreten der novellierten HOAI am 18. August 2009 sind Sachverständige für Immobilienbewertung im privatgutachterlichen Bereich an keine gesetzliche Gebührenordnung gebunden, da die Honorierung von Wertermittlungen und Gutachten in der neuen HOAI nicht mehr geregelt ist. Honorare für die Gutachtenerstellung können seitdem frei vereinbart werden. Die neue Regelungsfreiheit schließt nicht aus, dass Honorare gemäß § 34 der alten HOAI vereinbart werden. In diesem Fall kommt ein Zuschlag in Höhe von 10 Prozent auf die Werte der Honorartafel der alten HOAI zum Ansatz; dies entspricht der Preissteigerung der in der neuen HOAI verbliebenen Leistungen. Das Honorar unserer Gutachten orientiert sich an diesem Ansatz. Ein individuelles Honorarangebot erhalten Sie gerne auf Nachfrage unter 0241 93 29 347.

Gerichtsgutachten
Wertermittlungen und Gutachten für Gerichte werden nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) honoriert.